Zur Zeit werden vermehrt Bürger mit Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung konfrontiert, die Online-Glücksspiele bei Anbietern außerhalb der sogenannten "whitelist" praktiziert haben sollen. Laut den Ermittlungsbehörden steht hier der Vorwurf der "Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel" gemäß § 285 StGB im Raum.
Dieser Blogartikel bietet konkrete Handlungsempfehlungen und verdeutlicht, warum die Konsultation eines erfahrenen Anwalts von entscheidender Bedeutung sein kann.
1. Die rechtliche Grundlage: § 285 StGB – Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Die strafrechtliche Verfolgung von vermeintlichen Teilnehmern an unerlaubten Glücksspielen fußt auf § 285 StGB. Die Norm sieht Sanktionen für die vorsätzliche Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel vor. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
2. Die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden: Ladung zur Beschuldigtenvernehmung
Die Polizei lädt verstärkt Personen vor, die Online-Glücksspiele bei nicht zugelassenen Anbietern praktiziert haben sollen. Der Vorwurf lautet auf "Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel" gemäß § 285 StGB. Hierbei spielt die Verdachtsmeldung durch Banken wegen vermeintlich verdächtiger Transaktionen eine entscheidende Rolle.
3. Warum ein erfahrener Anwalt unverzichtbar ist - Ihre rechtlichen Schutzmechanismen
Angesichts dieser Herausforderungen ist es von größter Wichtigkeit, besonnen zu handeln und sich sofort rechtlichen Beistand zu sichern. Hier sind einige Gründe, warum die Konsultation eines erfahrenen Anwalts unverzichtbar ist:
4. Mandatieren Sie einen Anwalt: Schützen Sie Ihre Rechte
Die Mandatierung eines engagierten Anwalts kann entscheidend sein, um effektiv auf Vorwürfe wegen Online-Glücksspielen zu reagieren. Schützen Sie Ihre Rechte und Ihre Zukunft, indem Sie sich frühzeitig an einen versierten Anwalt wenden.
Weitere Informationen sowie ein Kontaktformular, über das Sie Ihr erhaltenes Schreiben direkt zur Prüfung hochladen können, finden Sie zudem hier!
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Rechtsanwalt Christian Radermacher
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