Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Glücksspiels
Ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an illegalem Glücksspiel oder dem Vorwurf der Geldwäsche ist für Betroffene eine kritische, belastende Situation, die schnelles Handeln erfordert. Sind Sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten, dann reichen die möglichen Konsequenzen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Wenden Sie sich daher schnellstmöglich an die
KANZLEI 441.
Wir haben umfangreiche Erfahrung mit Verfahren in diesem sensiblen Bereich und verteidigen Sie mit der nötigen Fachkenntnis und Diskretion – bundesweit und auf Augenhöhe.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sie können Ihr Schreiben auch direkt unten auf dieser Seite hochladen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Ermittlungsverfahren gegen Spieler: Drohen Strafen nach § 285 StGB?
Viele Menschen wissen nicht, dass bereits die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel strafbar sein kann – nicht nur der Betrieb. Doch genau das regelt § 285 StGB: Wer wissentlich an einem illegalen Glücksspiel teilnimmt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten rechnen.
Vorladung zur Polizei – was bedeutet das?
Die meisten Betroffenen erfahren von einem Ermittlungsverfahren völlig überraschend – in der Regel durch eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen. Der Vorwurf lautet dann oft: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB oder sogar Geldwäsche nach § 261 StGB, wenn Zahlungen an ausländische Plattformen im Raum stehen. Das kann verunsichern – besonders wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
Fokus der Ermittlungen: Online-Plattformen ohne deutsche Lizenz
Besonders häufig geraten Nutzer von nicht lizenzierten Online-Casinos ins Visier der Behörden. Diese Anbieter operieren etwa von Malta oder Curaçao aus und stehen nicht auf der White List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Wer dort spielt, riskiert rechtliche Konsequenzen – auch wenn der Auftritt des Casinos auf den ersten Blick seriös wirkt.
Jetzt handeln: Schweigen, Unterlagen sichern, Anwalt kontaktieren
Wenn Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, bewahren Sie Ruhe und antworten Sie nicht voreilig. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen haben. Wir von der KANZLEI 441 prüfen Ihr Schreiben, beraten Sie zum richtigen Vorgehen und verteidigen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden – mit Erfahrung und klarem Blick auf das Machbare.
Was gilt als illegales Glücksspiel?
Illegales Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn ein Glücksspielangebot ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis betrieben wird. Das gilt unabhängig davon, ob das Angebot vor Ort oder im Internet verfügbar ist. In der Praxis betrifft das eine Vielzahl von Formaten – viele davon auf den ersten Blick harmlos oder professionell gestaltet. Tatsächlich bewegen sich viele Angebote jedoch außerhalb des rechtlichen Rahmens.
Zu den häufigsten Formen des illegalen Glücksspiels zählen:
- Online-Casinos ohne deutsche Lizenz – auch wenn sie optisch seriös wirken oder auf Deutsch betrieben werden
- Sportwetten-Anbieter, die nicht auf der offiziellen White List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) stehen
- Private Pokerturniere mit Geldeinsatz, die ohne behördliche Genehmigung veranstaltet werden
- Illegale Spielrunden in Gaststätten, Hinterzimmern oder privaten Wohnungen, oft mit Bargeldeinsatz
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Viele Spieler wissen nicht, dass sie durch die Nutzung solcher Angebote eine Straftat nach § 285 StGB begehen können. Die Gesetzeslage ist komplex – und gerade im Bereich des Online-Glücksspiels oft schwer zu durchschauen. Entscheidend ist: In Deutschland darf nur spielen, wer dies bei einem lizenzierten Anbieter tut. Diese Anbieter sind auf der sogenannten White List der GGL verzeichnet, die regelmäßig aktualisiert wird.
Wer dagegen bei einem nicht lizenzierten Anbieter spielt, riskiert ein Ermittlungsverfahren – auch dann, wenn kein konkreter Gewinn erzielt wurde oder der Einsatz nur gering war. Eine frühzeitige juristische Beratung kann hier vor unnötigen Konsequenzen schützen.
§ 285 StGB – Teilnahme an illegalem Glücksspiel: Welche Strafen drohen?
Wer wissentlich an einem nicht erlaubten Glücksspiel teilnimmt, macht sich strafbar – so regelt es § 285 StGB. Vielen ist nicht bewusst, dass allein das Mitspielen, zum Beispiel in einem nicht lizenzierten Online-Casino, bereits strafrechtliche Folgen haben kann. Diese Konsequenzen drohen konkret:
- Ermittlungsverfahren: Häufig erfährt die Staatsanwaltschaft durch verdächtige Bankbewegungen von einer möglichen Beteiligung. In der Folge wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – oft ohne Vorwarnung.
- Geldstrafe: Bei einer Verurteilung kann eine empfindliche Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Ihrem Einkommen.
- Vorstrafe: Wird der Vorwurf durch ein Gericht bestätigt, kann es zu einem Eintrag im Bundeszentralregister kommen – mit langfristigen Folgen.
- Einziehung von Gewinnen: Auch bereits ausgezahlte Gewinne können von der Staatsanwaltschaft eingezogen werden, wenn sie aus illegalem Glücksspiel stammen.
Je früher Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen schützen und den weiteren Verlauf aktiv mitgestalten.
Ermittlungsverfahren bei Glücksspiel: So reagieren Polizei und Staatsanwaltschaft
In der Regel beginnt alles mit einer Meldung: Zahlungen an Online-Casinos ohne deutsche Lizenz fallen auf – entweder der Bank oder den Finanzbehörden. Diese leiten die Information an die Ermittlungsbehörden weiter und schon ist man im Visier der Strafverfolgung.Dann geht es schnell.
Typische Auslöser für ein Ermittlungsverfahren:
- Ihre Bank hat verdächtige Überweisungen an ausländische Glücksspielanbieter gemeldet.
- Sie haben sich bei einem Online-Casino registriert und dort gespielt, ohne zu wissen, dass es keine deutsche Lizenz besitzt.
- Die Ermittlungsbehörden verlangen Einblick in Ihre Kontobewegungen, um den Verdacht des illegalen Glücksspiels zu prüfen.
Wenn Sie eine Vorladung zur Polizei oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, heißt das: Der Anfangsverdacht ist da. Jetzt ist wichtig, nichts vorschnell zu sagen – denn ohne Einblick in die Akte fehlt Ihnen die Grundlage, sich richtig zu verteidigen.
Wir von der KANZLEI 441 kennen die Abläufe solcher Verfahren genau und stehen Ihnen mit Erfahrung, Klarheit und einer passenden Strategie zur Seite – bundesweit.
Unsere Verteidigungsstrategie bei § 285 StGB – So unterstützen wir Sie
Ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Glücksspiels ist für viele Betroffene erst einmal ein Schock. Die Vorladung von der Polizei oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft löst Unsicherheit, Angst und viele Fragen aus. Doch so bedrohlich die Situation auch wirkt – bleiben Sie ruhig. Es gibt rechtliche Wege, auf die wir gemeinsam schauen können.
Als erfahrene Kanzlei im Glücksspielrecht wissen wir, worauf es jetzt ankommt. Wir prüfen die Vorwürfe sorgfältig, klären mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind, und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie – klar, verständlich und auf Ihre Situation abgestimmt.
Typische Verteidigungsansätze:
- Kein Vorsatz: Wenn Sie nicht wussten, dass das Angebot illegal war, fehlt eine zentrale Voraussetzung für eine Bestrafung.
- Unklare Rechtslage: Viele Anbieter bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone – insbesondere im europäischen Raum.
- Verfahrensfehler: Auch Ermittlungsfehler oder unklare Beweislagen können zur Einstellung des Verfahrens führen.
Mit einer frühzeitigen anwaltlichen Unterstützung steigen die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird – bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Die KANZLEI 441 hat bereits viele solcher Fälle erfolgreich begleitet. Melden Sie sich bei uns – wir stehen Ihnen zur Seite.
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