Ermittlungsverfahren wegen
§ 285 StGB und § 261 StGB:
Was Sie wissen müssen
Die Teilnahme an illegalem Glücksspiel ist in Deutschland nach § 285 StGB strafbar und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die KANZLEI 441 kann auf eine Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren in diesem Deliktsbereich zurückblicken und verteidigt Sie bundesweit!
Rufen Sie uns noch heute an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular! Unten auf dieser Seite können Sie Ihr erhaltenes Schreiben auch direkt hochladen, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück!
Viele Menschen ahnen nicht, dass die Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel strafbar ist. Doch nach § 285 StGB droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, wenn sich herausstellt, dass ein Spieler wissentlich an einem unerlaubten Online-Casino oder Glücksspielangebot teilgenommen hat.
Viele Betroffene werden derzeit völlig unerwartet mit der Nachricht - in der Regel durch eine Vorladung zur Polizei - konfrontiert, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB oder gar wegen Geldwäsche nach § 261 StGB geführt werde.
Besonders betroffen sind Nutzer von nicht lizenzierten Glücksspielplattformen, die von Malta oder Curacao aus operieren und nicht auf der offiziellen White-List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) stehen.
Wenn Sie eine Polizei-Vorladung oder einen Anhörungsbogen wegen illegalem Online-Glücksspiel erhalten haben, sollten Sie dringend einen Anwalt für Glücksspielrecht konsultieren.
Unter illegalem Glücksspiel versteht man Glücksspielangebote, die ohne die erforderliche behördliche Genehmigung betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere:
Online-Casinos ohne deutsche Lizenz
Private Pokerturniere mit Geldgewinnen
Sportwetten-Anbieter ohne deutsche Lizenz
Illegale Spielrunden in Hinterzimmern oder Privatwohnungen
Viele Teilnehmer sind sich nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung solcher Angebote eine Straftat begehen. In Deutschland tätige Online-Glücksspielanbieter müssen grundsätzlich auf der sog. whitelist gelistet sein.
Laut § 285 StGB wird bestraft, wer wissentlich an einem unerlaubten Glücksspiel teilnimmt. Wer an illegalem Glücksspiel teilnimmt, muss mit folgenden rechtlichen Folgen
rechnen:
Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft leitet in der Regel Ermittlungen auf Basis von Banktransaktionen ein, die von der Bank als verdächtig gemeldet wurden.
Geldstrafe: Es können empfindliche Geldstrafen drohen, die sich auch nach dem Einkommen richten.
Vorstrafe: Eine Verurteilung kann bis zu einem Eintrag ins
Bundeszentralregister führen.
Einziehung von Gewinnen: Mögliche Einziehung der Auszahlungen (!) durch die Staatsanwaltschaft.
Ermittlungen werden oft durch Banktransaktionen an illegale Anbieter oder durch Verdachtsmeldungen der Finanzbehörden ausgelöst.
📌 Häufige Szenarien in einem Ermittlungsverfahren:
Wer eine Polizei-Vorladung wegen Glücksspiel nach § 285 StGB oder einen Anhörungsbogen der Staatsanwaltschaft erhält, sollte sich auf keinen Fall ohne Aktenkenntnis selbst äußern, sondern direkt eine Verteidigung mit einem erfahrenen Anwalt für Glücksspielrecht besprechen. Die KANZLEI 441 kann auf eine Vielzahl von im ganzen Bundesgebiet erfolgreich geführten Verfahren zurückblicken.
Ein erfahrener Strafverteidiger für illegales Glücksspiel kann entscheidende Fehler im Verfahren aufdecken und eine Strafmilderung oder sogar Einstellung des Verfahrens erreichen.
🎯 Mögliche Verteidigungsansätze:
Je nach Fall kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren wegen Glücksspiel eingestellt wird, bevor es zur Anklage kommt.
Die KANZLEI 441 kann auf zahlreiche Erfolge in diesem Deliktsbereich zurückblicken! Kontaktieren Sie uns noch heute!
Di
📩 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern!
Sie haben auch eine polizeiliche Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über ein Ermittlungsverfahren wegen
§ 285 StGB bzw. § 261 StGB erhalten? Keine Panik – wir helfen Ihnen!
+49 911 953 290 30
Nimrodstraße 10, 90441 Nürnberg