11. Oktober 2024
So wehren Sie sich gegen ehrverletzende Aussagen und Falschbehauptungen im Internet

Cybermobbing und Beleidigungen im Internet sind auf dem Vormarsch

Eine verschwommen dargestellte Frau steht vor einer weißen Wand, auf der beleidigende und mobbende Aussagen geschrieben sind, die die Auswirkungen von Mobbing verdeutlichen.

Die Verbreitung von Falschbehauptungen oder ehrverletzenden Aussagen kann im digitalen Zeitalter erhebliche negative Folgen haben. Besonders über soziale Medien verbreiten sich solche Äußerungen oft schnell, was das Ansehen von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen schädigen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich mit anwaltlicher Hilfe gegen solche Äußerungen wehren können.


Was sind ehrverletzende Aussagen?

Ehrverletzende Aussagen umfassen Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung. Während eine Beleidigung sich direkt auf die Herabsetzung einer Person bezieht, sind üble Nachrede und Verleumdung falsche Tatsachenbehauptungen, die den Ruf einer Person schädigen können. Verleumdung unterscheidet sich von übler Nachrede, da hier eine bewusste Lüge im Raum steht.


Rechte der Betroffenen

In Deutschland schützt das Grundgesetz das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches durch ehrverletzende Aussagen verletzt werden kann. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn eine Straftat vorliegt, wie zum Beispiel die Beleidigung (§ 185 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).


Gegenmaßnahmen bei falschen Behauptungen

  1. Abmahnung: Eine der häufigsten ersten Schritte ist die Abmahnung des Urhebers der falschen Behauptungen. In dieser wird die Person aufgefordert, die Aussage zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
  2. Gegendarstellung und Richtigstellung: Ist eine unwahre Tatsachenbehauptung veröffentlicht worden, besteht oft der Anspruch auf Gegendarstellung. Besonders in den Medien kann eine öffentliche Korrektur gefordert werden, um den Schaden zu begrenzen.
  3. Einstweilige Verfügung: Wenn die falschen Aussagen schnell gestoppt werden müssen, kann Ihr Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese zwingt den Verursacher, die Aussagen unverzüglich zu unterlassen.
  4. Schadensersatz und Schmerzensgeld: Neben der Löschung und Unterlassung kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Insbesondere wenn durch die falsche Berichterstattung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, können finanzielle Forderungen gestellt werden.


Besonderheit der Verdachtsberichterstattung

Ein wichtiges Thema im Äußerungsrecht ist die Verdachtsberichterstattung. Diese erlaubt es Journalisten, unter bestimmten Bedingungen über einen bloßen Verdacht zu berichten. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Bericht ausgewogen ist und alle Tatsachen klar als Verdacht dargestellt werden. Wenn dies nicht eingehalten wird, besteht die Möglichkeit, dass die Berichterstattung rechtswidrig ist.


Fazit

Falschbehauptungen und ehrverletzende Aussagen im Internet sollten nicht hingenommen werden. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie schnell und effektiv reagieren, um Ihren Ruf zu schützen. Ob Abmahnung, Gegendarstellung oder einstweilige Verfügung – es gibt viele Möglichkeiten, sich zu wehren. Wichtig ist es jedoch, schnell zu handeln.


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Rechtsanwalt Christian Radermacher
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