Die KANZLEI 441 erzielte kürzlich einen wichtigen Sieg gegen RUHR24, indem sie erfolgreich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen rufschädigender Berichterstattung durchsetzte. Die Verbreitung von Falschinformationen können den Ruf von Einzelpersonen und Unternehmen erheblich schädigen und haben oft schwerwiegende Folgen. In diesem Beitrag erläutert Rechtsanwalt Radermacher von der KANZLEI 441 aus Nürnberg die Bedeutung strafbewehrter Unterlassungserklärungen, ihre Relevanz und wie Sie Ihre Rechte damit schützen können.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein juristisches Mittel, um jemanden dazu zu verpflichten, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Bei einem Verstoß muss der Verpflichtete eine festgelegte Strafe zahlen, meist eine Geldsumme. Dieses Instrument ist besonders effektiv, um wiederholte Rechtsverletzungen zu verhindern. Die „Wiederholungsgefahr“ eines Verstoßes wird durch die Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt.
Anwendungsbereiche
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für strafbewehrte Unterlassungserklärungen liegen im Zivilrecht. Ein Verstoß kann zu erheblichen Konsequenzen führen, einschließlich hoher Geldstrafen und weiterer rechtlicher Maßnahmen.
Bedeutung von Verstößen gegen Unterlassungserklärungen
Ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zieht die vereinbarte Strafe nach sich. Dies dient nicht nur als Abschreckung, sondern schützt auch den geschädigten Anspruchsteller.
Der Fall gegen RUHR24
Im Fall gegen das Medienportal RUHR24 aus Dortmund erreichte die KANZLEI 441 neben einem presserechtlichen Widerruf erfolgreich die Durchsetzung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Durch eine gründliche Analyse und strategisches Vorgehen konnte die Zeitung verpflichtet werden, die falschen Berichte zurückzunehmen und zukünftige Falschdarstellungen zu unterlassen.
Wichtige Aspekte einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Form und Inhalt
Rechtsfolgen bei Verstoß
Ein Verstoß hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Neben der Zahlung der Strafe kann der Verletzer weiteren rechtlichen Maßnahmen ausgesetzt sein, wie Schadensersatzforderungen.
Wie die KANZLEI 441 Ihnen helfen kann
Die KANZLEI 441 ist spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen. Die Leistungen umfassen:
Fazit
Strafbewehrte Unterlassungserklärungen sind ein wirksames Mittel, um sich gegen Falschberichterstattung und andere Rechtsverletzungen zu wehren. Die KANZLEI 441 steht Ihnen mit Expertise und Erfahrung bundesweit im Medien- und Presserecht zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und zu schützen. Zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme, wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen.
Sollten Sie Beratungs- oder Vertretungsbedarf im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht haben, freut sich die KANZLEI 441 auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
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